Wie sollen den Politikern, die EU-Ressourcen missbrauchen, diese Gelder entzogen werden?
Unser Ziel ist eindeutig: Wir dürfen den illiberalen, populistischen und korrupten Politikern nicht erlauben, EU-Gelder in egal welchem Mitgliedsstaat zur Sicherung ihrer Macht zu benutzen. Wir möchten, dass die EU-Ressourcen in jedem Mitgliedsstaat auf die entsprechende Weise zu den Menschen bzw. zu den kleinen und mittleren Unternehmen gelangen. Natürlich hat die Europäische Kommission das Recht zu entscheiden, welche Veränderungen der Rechtsvorschriften sie im Einklang mit unserer Initiative vorschlägt. Die Lösungen können unterschiedlich sein: angefangen von der Verstärkung von OLAF über die obligatorische Mitgliedschaft in der Europäischen Staatsanwaltschaft bis hin zu sonstigen Lösungen. Wir sind der Ansicht, dass es am wichtigsten ist, ausreichende Kontrollen einzuführen oder die bestehenden zu verstärken – sogar vor der Auszahlung der Gelder – und zwar dort, wo es wirklich nötig ist.
Jetzt können wir das zusammen erreichen: Gib uns deine Unterschrift und unterstütze die Initiative “Schluss mit dem Missbrauch von EU-Geldern”!
Warum wird nicht gleich vorgeschlagen, dass es für jeden Mitgliedsstaat Pflicht ist, sich der Europäischen Staatsanwaltschaft anzuschließen?
An der Kooperation der Europäischen Staatsanwaltschaft nehmen nicht alle Mitgliedsstaaten teil, da einige die Teilnahme abgelehnt haben. Sie berufen sich auf diverse juristische und politische Argumente. Angesichts der auf einem Konsens beruhenden Arbeitsmethode der Europäischen Union ist die Chance einer Verabschiedung der obligatorischen Mitgliedschaft derzeit gering. Ein Weg, die die Mitgliedschaft zu erzwingen, könnte eine Volksabstimmung in den Mitgliedsstaaten sein, allerdings ist zu bezweifeln, dass dies – im Sinne des internationalen Rechts – mit greifbaren Ergebnissen einherginge.
Mit welchen Maßnahmen kann aufgrund der Initiative gerechnet werden?
Die Europäische Kommission hat das Recht zu entscheiden, welche Vorschläge sie nach einer erfolgreichen Unterschriftensammlung berücksichtigt. Wir haben dennoch einige Vorschläge. Es gibt verräterische Anzeichen, wann ein Betrug vermutet werden kann: beispielsweise, wenn Ausschreibungen nacheinander an eine gut definierbare Gruppe – als Begünstigte oder Unternehmer – vergeben werden. Diese Fälle müssen gründlich geprüft werden. Eine Überprüfung im Vorfeld (bei der die Kontrolle eine Bedingung beim Vertragsabschluss oder bei der Auszahlung ist) kann verhindern, dass die Gelder regelwidrig ausgegeben werden.
Ist also dieser Vorschlag gleich mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Staatsanwaltschaft?
Er dient demselben Ziel, kann aber viel effektiver sein, weil er dem Betrug vorbeugen oder ihn rechtzeitig stoppen kann, während es der Europäischen Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen erst nach einer OLAF-Prüfung möglich ist, Maßnahmen zu treffen, was im Allgemeinen längere Zeit in Anspruch nimmt. Zudem besteht die Europäische Staatsanwaltschaft aus den von den Mitgliedsstaaten delegierten Staatsanwälten, die ebenso parteiisch gegenüber ihrer eigenen Regierung sein können. Andererseits darf ausschließlich die Europäische Staatsanwaltschaft Klage gegen die Betrüger erheben.
Betreffen die Vorschläge der Initiative auch die Länder, die an der Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft gegenwärtig teilnehmen?
Ja, die Vorschläge sollen allgemein angewendet werden. Allerdings ist das Risiko des Betrugs natürlich in den Ländern größer, die derzeit eine Kooperation mit der Europäischen Staatsanwaltschaft ablehnen. So soll auf diese eine größere Aufmerksamkeit gerichtet werden. Das Europäische Parlament bekommt die Möglichkeit, diese Vorschläge zu berücksichtigen, wenn es das Budget für den kommenden Zyklus verabschiedet oder dessen Rahmenbedingungen bestimmt.